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Experteninterview zum Thema:
"Neue Richtlinie fordert Prüfung eines Lüftungskonzeptes im Neubau
und in der Altbausanierung"

Ein Interview mit Claus Händel, Fachinstitut Gebäude-Klima (FGK) e.V.

Prüfung des Lüftungskonzepts auf der Baustelle
Prüfung eines Lüftungskonzeptes im Neubau und der Altbausanierung










BDH, Köln, im Juni 2010


 Frage 1:

Seit letztem Jahr gibt es eine neue Richtlinie, die so genannte DIN Norm 1946-6, welche im Neubau und bei vielen Sanierungsprojekten die Anfertigung eines Lüftungskonzepts fordert. Was ist der Hintergrund dieser neuen Vorschrift?

Antwort 1:

Moderne Neubauten und energetisch sanierte Altbauten sind üblicherweise luftdicht ausgeführt, ein ausreichender Luftwechsel über Ritzen und Fugen ist nicht mehr möglich.

Dies ist energetisch absolut richtig, denn man verhindert so unnötige Wärmeverluste. Verzichtet man in solch einem Gebäude aber auf den Einbau eines Lüftungssystems (die DIN Norm spricht hier von einer lüftungstechnischen Maßnahme), verursacht man fast zwangsläufig eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Wohnräumen inklusive überhöhtem CO2-Anteil.
Und das ist nicht nur schädlich für die Bausubstanz, sondern auch für die Gesundheit der Bewohner.


  Frage 2:

Wann muss denn zwingend ein Lüftungskonzept erstellt werden?

Antwort 2:

Die Vorgaben für die Überprüfung eines ausreichenden Luftwechsels im Haus sind genau geregelt: Bei einem Neubau ist die Überprüfung zwingende Vorgabe.

Ebenso im Altbau, falls bei Mehr- oder Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird oder bei Einfamilienhäusern, wenn mehr als ein Drittel des Dachstuhls abgedichtet wird.

In all diesen Fällen hat der Fachmann zu überprüfen, ob eine lüftungstechnische Maßnahme durchgeführt werden muss. Falls dem so ist, muss er eine Planung vorlegen, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll. In diesen Fällen ist der Fachplaner oder Fachhandwerker übrigens verpflichtet, den Endkunden zum Thema Lüftung zu beraten.

Andernfalls könnte er vom Bauherrn im Nachtrag sogar in Regress genommen werden.

BDH


Claus Händel
Claus Händel, technischer Referent des Fachinstituts Gebäude-Klima (FGK) e.V.
Bildquelle: BDH Köln / FGK Bietigheim-Bissingen.




 Frage 3:

Welche Möglichkeiten bzw. Systemvarianten stehen für die Installation einer Wohnungslüftung denn zur Verfügung?

Antwort 3:

Die Industrie bietet heute die verschiedensten Lösungen in unterschiedlichsten Preisklassen an. Von bedarfsgerecht geführten reinen Abluftanlagen, die für einen hygienischen Luftaustausch sorgen, bis hin zu zentralen Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung, die der Abluft die Wärme entziehen und damit Heizkosten minimieren.

Welches System am sinnvollsten ist, hängt immer auch von den baulichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Objekts ab. Im Detail müssen diese Punkte in einer persönlichen Beratung durch den Fachmann geklärt werden.

Mehr zum Thema Wohnungslüftung erfahren Sie unter www.wohnungs-lueftung.de
Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) e.V. + Fachinstitut Gebäude-Klima (FGK) e.V.


Infobox: "Lüftungscheck"

Eine neue bauliche Richtlinie (die DIN-Norm 1946-6) fordert bei Neubau oder energetischer Sanierung einen Lüftungscheck. Doch warum brauche ich eigentlich eine Überprüfung des Luftwechsels und was bedeutet das konkret für den Bauherrn?

Ein Lüftungskonzept überprüft, ob eine lüftungstechnische Maßnahme aufgrund der Gebäudedichtheit und damit wegen eines nicht ausreichenden Luftaustausches notwendig wird. Sollte eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig sein, muss der Fachhandwerker/- planer ein auf das jeweilige Objekt zugeschnittene Lüftungsanlage auslegen (zentrales oder dezentrales System)

Zielsetzung: Sicherstellung eines ausreichenden Luftaustauschs für ein gesundes Raumklima und Schutz der Bausubstanz vor Feuchte- und Schimmelschäden


Ein Lüftungskonzept ist grundsätzlich erforderlich:

 wenn bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden
 wenn bei einem Einfamilienhaus mehr als ein Drittel des Daches abgedichtet wird
beim Neubau

Ein Lüftungskonzept darf nur durch einen Handwerker oder Fachplaner erstellt werden.

Infoquelle: www.wohnungs-lueftung.de - Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH), Köln / Fachinstitut Gebäude-Klima e.V. (FGK), Bietigheim-Bissingen

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