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"Photovoltaik":
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Einspeiseverträge der Netzbetreiber stellen Anlagenbetreiber oft deutlich schlechter als die gesetzlichen Regelungen des EEG. Branchenverbände raten vom Abschluss ab.
Berlin, August 2008 Viele Energieversorger legen den Besitzern von Solaranlagen vor dem Anschluss einen Einspeisevertrag vor. Diesen müssen Anlagebetreiber jedoch nicht unterschreiben, da er sie oftmals schlechter stellt als im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen. Die jüngst verabschiedete EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, schließt solche Einspeiseverträge sogar explizit aus. Wie Anlagenbesitzer dennoch von ihrem Netzbetreiber schikaniert werden, wenn sie die entsprechenden Verträge nicht unterzeichnen, berichtet die "photovoltaik" in ihrem aktuellen Heft (8/2008). Viele Einspeiser unterzeichnen die Verträge. "So ist es der Bürger ja schließlich gewöhnt, kein Geschäft ohne Vertrag", sagt der Rechtsexperte Rainer Doemen vom Solarforum. Dabei wird der Anlagenbetreiber zumeist deutlich schlechter gestellt. Viele Verträge klammerten Haftungsansprüche des Anlagenbetreibers aus, führten Vorbehaltsklauseln zur Zahlung der Einspeisevergütung ein und legten hohe Netzanschlusskosten fest alles Regelungen, die das EEG nicht vorsieht. Das sei "alles nur reine Schikane zur Verunsicherung der Anlagenbetreiber", sagt Dr. Sebastian Fasbender, Pressesprecher des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) dem B2B-Fachmagazin. |
Verweigert ein Besitzer die Unterschrift, drohen ihm die Konzerne bisweilen sogar mit Nichtanschluss oder verweigern letztendlich komplett den Anschluss ans Netz. Fasbender verweist aber darauf, dass die Netzbetreiber laut EEG verpflichtet sind, den Strom abzunehmen und die Einspeisevergütung zu zahlen.
Die Energieversorger sehen derzeit noch wenig Handlungsbedarf, berichtet die "photovoltaik". Bei RWE heißt es, man wolle den Änderungsbedarf erst nach Inkrafttreten der EEG-Novelle im Januar 2009 prüfen. Die Branchenverbände raten deshalb grundsätzlich von einem Abschluss ab oder empfehlen, vor einer Unterschrift den Vertrag genau juristisch prüfen zu lassen, um Nachteile zu vermeiden. Denn ist der Vertrag erstmal unterzeichnet, ist er grundsätzlich juristisch bindend, auch wenn nachteilige Regelungen im Vergleich zum EEG enthalten sind. Hinweis für die Redaktionen: Der komplette Artikel steht als Pdf zum Download hier zur Verfügung oder kann bei Iris Kampf, Telefon 030/726296-454, angefordert werden. Über die Verlagsgemeinschaft: Die Verlagsgemeinschaft Solarpraxis AG und Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG wurde 2007 gegründet, um Fachkompetenzen und Vertriebserfahrung zu bündeln. Als erstes gemeinsames Produkt erschien im Juni 2007 die monatlich publizierte B2B-Fachzeitschrift "Photovoltaik Das Magazin für Profis". Im Herbst 2007 brachte die Verlagsgemeinschaft die "neue wärme - Profimagazin für regenerative Energietechnik" auf den Markt. Die Vertriebs-und Marketingaktivitäten für die einzelnen Titel werden vom Stuttgarter Gentner Verlag verantwortet, die Redaktionen sind an die Solarpraxis AG mit Sitz in Berlin angebunden. |
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AKTUELL: Keine Kürzung der Solarförderung. Die Zahl der neuinstallierten Solaranlagen ist in den Referenzmonaten entgegen der Annahmen der Bundesregierung deutlich zurückgegangen. Daher fällt die zum 1. Juli 2011 angekündigte Kürzung der Solarförderung aus. |
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