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Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung 2009
Tiefensee: 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden

März 2009

Die Bundesregierung hat die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen.

Der Kerninhalt ist eine 30%-Erhöhung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Neu- und Bestands-Gebäuden.

"Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt.

Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee.

"Mit der staatlichen Förderung für energieeffizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich.

Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen."

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung wird ein 2007 im "Integrierten Energie- und Klimaprogramm" gefasster Beschluss der Bundesregierung umgesetzt.


Anforderungen an Neubauten werden ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten.


Um den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regeln zu geben, wird die EnEV 2009 erst im Herbst in Kraft treten.

Dann gilt: bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden, und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden.

Weitergehende Prüfvorschriften hatte der Bundesrat abgelehnt. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen wird durch Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister überwacht.

Quelle: BMVBS
Details: Am 6.3.2009 hat der Bundesrat der Novellierung der Energieeinsparverordnung zugestimmt, verlangt aber verschiedene Änderungen redaktioneller und inhaltlicher Art. Erkennt die Bundesregierung die Änderungsempfehlungen der Fachausschüsse an, kann die EnEV 2009 auch in diesem Jahr in Kraft treten.

Kernpunkt der neuen EnEv 2009 ist die durchschnittliche Verschärfung der Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten um 30 Prozent.

Unter anderem sind die folgenden Änderungen und Erweiterungen vorgesehen:

• Erhöhung des Anforderungsniveaus an den Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30%, beim Transmissionswärmeverlust um 15%

• Ermittlung der Höchstwerte für den Primärenergiebedarf von Wohngebäuden mittels Referenzgebäude, wie aktuell für Nichtwohngebäude

• Im Wohnungsbau DIN V 18599 alternativ zu DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6 anwendbar

• Schaffung bundeseinheitlicher Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Energieeinsparbestimmungen

• Außerbetriebnahme von Nachtspeicheröfen (in den meisten Fällen) ab 2020, bzw. 30 Jahre nach Inbetriebnahme/Teilerneuerung

• Unternehmererklärung für Einbau oder Ersatz von heizungs-, lüftungs-, und klimatechnischen Anlagen oder Warmwasseranlagen

• Neuregelung der Feuerstättenschau des Bezirksschornsteinfegermeisters

• Bei Neubauten darf Strom aus erneuerbaren Energien bei der Endenergiebedarfs-Berechung unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden

• Verschiedene Änderungen bei der Ausstellung von Energieausweisen und der Schulung der Aussteller

• Da ein großer Teil der vom Bundesrat vorgegebenen Änderungen bereits von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden, ist ein positiver Kabinettsbeschluss und damit eine schnelle Verkündung zu erwarten.

Mehr Infos: Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (Downlod-Link zum Pdf-Dokument hier)









Mehr Energieeffizienz: Saniertes Mehrfamilienhaus (Quelle dena / Klaus Röthele)

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